(Stand: 08/2025)
Diese Veranstaltungsordnung basiert auf dem Hausrecht des Veranstalters und gilt für das gesamte Sonnenlandpark- bzw. Festivalgelände ab Einlassbeginn bis Veranstaltungsende.
Ziel ist es, Sicherheit, Ordnung und einen reibungslosen Ablauf für alle Besucher:innen zu gewährleisten.
Mit Betreten des Geländes erkennt jede:r Besucher:in die nachfolgenden Regeln an.
Einlass auf das Festivalgelände ist nur mit gültigem Ticket und Lichtbildausweis möglich.
Der Zutritt für Jugendliche richtet sich nach dem Jugendschutzgesetz:
unter 16 Jahren: nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person mit gültigem Nachweis
ab 16 Jahren: mit „Muttizettel“ und erziehungsbeauftragter volljähriger Begleitung (max. 4 Jugendliche pro Person)
ab 18 Jahren: ohne Einschränkung
Beim Verlassen des Geländes verliert das Ticket seine Gültigkeit (kein Wiedereinlass).
Wettergerechte Kleidung wird empfohlen – das Festival findet Open Air statt.
Regenschirme sind verboten (Sichtbehinderung). Ponchos sind vor Ort erhältlich.
Es gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen von Sicherheitsdienst, Polizei, Rettungsdienst, Mitarbeitenden des Sonnenlandparks und des SIKA-Teams ist Folge zu leisten.
Keine Drogen: Der Konsum von Cannabis ist auf dem Gelände nach KCanG ausdrücklich verboten (gesetzliche Verbotszone).
Keine Waffen, Glasflaschen oder gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Pyrotechnik, Fahnenstangen, Campingstühle).
Taschen sind bis max. A4-Größe erlaubt. Kontrollen finden am Einlass statt.
Kein Mitbringen von Speisen und Getränken – mit Ausnahme von max. 0,5 l Wasser in Tetrapacks ohne Schraubverschluss.
(Im Freizeitpark-Bereich bis 17 Uhr ist das Mitbringen von Speisen/Getränken erlaubt, auf dem Festivalgelände ab 17:30 Uhr nicht).
Tiere sind nicht erlaubt (Ausnahme: Blindenführhunde).
Das Gelände darf nicht verunreinigt werden. Müll gehört in die bereitgestellten Behälter.
Absperrungen und Bauzäune dürfen nicht überstiegen oder erklettert werden.
Bei Belästigung, Bedrohung oder wenn Hilfe benötigt wird, kann der Code
„Wo geht’s nach Panama?“ beim Personal genannt werden.
Mit Betreten des Geländes willigen Besucher:innen ein, dass Foto- und Videoaufnahmen von ihnen erstellt und zu Zwecken der Berichterstattung sowie Eigenwerbung des Veranstalters genutzt werden dürfen – zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt.
Eigene Drohnen und professionelle Film-/Tonaufnahmen sind ohne Genehmigung verboten.
Der Ausschank von Alkohol erfolgt nach dem Jugendschutzgesetz:
ab 16 Jahren: Bier, Wein, Sekt
ab 18 Jahren: Spirituosen & Mischgetränke
Der Ausschank kann jederzeit nach Ermessen verweigert werden (z. B. bei erkennbarer Trunkenheit).
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden durch Lautstärke, Lichteffekte, Lasershows oder Pyrotechnik – Gehörschutz wird empfohlen.
Garderobe, Taschen und persönliche Gegenstände sind nicht versichert – der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Diebstahl.
Das Befahren des Geländes mit Rollstühlen oder Gehhilfen ist möglich, allerdings gibt es keine speziellen barrierefreien Sichtbereiche. Jede:r Nutzer:in trägt hierfür die eigene Verantwortung.
Bei Veranstaltungsausfall durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Bei Veranstaltungsabbruch sind die Anweisungen des Sicherheitspersonals zu befolgen.